Individuelles Raumdesign

Zu einem erfolgreichen Wellnesskonzept gehört ein ansprechendes Ambiente!

Denn nur dann fühlen sich Ihre Gäste wohl und können entspannen. Dieses bietet wir Ihnen mit unserem Wellness Loungedesign. Von der Konzeption über die Gestaltung bis hin zur Umsetzung erhalten Sie von uns alle Services.

Raumgestaltung mit Salzsteinziegeln:

  • Mit LEDs hinterleuchtete, gemauerte Wand aus 7,5 cm starken Salzsteinziegeln.
  • Im Kontrast hierzu: Grauer imprägnierter Naturschiefer.
  • Schlafzimmer mit hinterleuchteten Salzsteinwänden. Das Ionisationsmodul fügt sich dezent ins Gesamtbild ein.
  • Fest verbaute Anschlüsse für Sauerstoff und Ionisation
  • Hinterleuchtbare Motivstoffe

Alternativ zum Raumdesign mit Salzsteinen verkleiden wir Ihre vorhandenen Räume mit hinterleuchtbaren Motivstoffen.
Sie haben die Möglichkeit, aus einem der vielen vorhandenen Motive zu wählen oder Ihr eigenes Motiv in das Raumdesign integrieren.

Individuelles Raumdesign

AquaComfort-Lounge

Individuelle Sondermaße möglich!

AquaComfort-Lounge

Mit der AquaComfort-Lounge erschaffen wir ein besonderes Raumdesign, in der zum Beispiel die perfekte Massage auf der medistream® spa Massageliege oder der entspannende Saunagang im Turmalin-Dom zum Erlebnis werden. Die AquaComfort-Lounge kann als Standardlounge in den Maßen 2,0 x 3,0 x 2,2 m frei im Raum stehen oder als Raum-in-Raum-Variante genutzt werden. Die Schiebetür lässt sich individuell an jeder beliebigen Stelle eingeplanen.
Individuelle Sondermaße sind möglich.

TECHNISCHE DETAILS

In der Übersicht!

Grundkonstruktion: Alu-Rahmengestell (zerlegbar)

  • Maße: 3000 x 2000 x 2200 mm (LxBxH) - Sondermaße möglich
  • Material: Stoffbanner mit Klettverbindung
  • Besonderheiten: Individuelle Lounge für jede Raumgestaltung
  • LED-Hintergrundbeleuchtete Lounge

Hinweis: Unsere Wellness-Health-Care-Inhalation ist eine alternative bzw. komplementäre Methode, die zur Vorbeugung und Unterstützung eingesetzt werden kann, aber keine medizinische Anwendung. Die Anwendungen in der Soleinhalation dürfen gemäß §§ 1, 3 Nr. 1 des Gesetzes über die Werbung auf dem Gebiete des Heilwesens (Heilmittelwerbegesetz – HWG) nach derzeitiger Sachlage nicht mit Werbeaussagen in Bezug auf die Beseitigung oder Linderung von Krankheiten, krankhaften Beschwerden und Leiden beworben werden. Eine ärztliche oder schulmedzinische Behandlung wird nicht ersetzt, sondern soll diese im Idealfall sinnvoll ergänzen. Wir weisen Sie daher ausdrücklich darauf hin, dass wir keinerlei Heilversprechen machen können und wollen. Wir arbeiten deshalb gerne mit Ihrem Ärzten oder Heilpraktiker zusammen und laden Sie herzlich ein unsere Technik selbst auszuprobieren um sich so eine eigene Meinung zu bilden.